Sicherheitsglas

Nach den neuen Richtlinien von Sigab 002 "Glas und Sicherheit", gültig ab 01.01.2018, muss Glas im Bereich unter 1m Höhe entweder aus Sicherheitsglas, Verbundglas oder Gehärtetes Glas auf der Innenseite bestehen.

Dies gilt insbesondere für Balkontüren und Festverglasungen vom Boden bis zur Decke.
Elemente, die sich auf eine Terrasse oder einen großen Balkon öffnen und von außen zugänglich sind, sind von dieser Anforderung auch für ihre Außenseite betroffen. So hat ein Balkonhalter grundsätzlich 2 Seiten aus Sicherheitsglas.

Diese Anforderung gilt auch für Ersatzlieferungen.

Mehr Informationen zum Artikel aus der Zeitschrift l'Industriel sur bois.

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